AGB's

lux velocitas – Manufaktur & Handel Jörg Bordan

Rudolf-Diesel-Str. 3 ▪ D-89312 Günzburg

 

Lieferung und Zahlungsbedingungen

 

1. Allgemeines

Die nachstehenden Liefer-und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil der auf Grund uns erteilter Aufträge zwischen uns und dem Besteller bestehenden Rechtsbeziehungen und gehen als ausschließlich gültige Vertragsbedingungen anderen Regelungen, insbesondere entgegenstehenden Einkaufsbedingungen des Bestellers vor. Abweichungen von unseren Zahlungs-und Lieferbedingungen sind nur dann gültig, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich bestätigt werden. Soweit der Inhalt solcher Änderungsabreden nicht hinreichend klar und bestimmbar ist, bleiben unsere Liefer-und Zahlungsbedingungen gültig.Die Gültigkeit unserer Lieferungs-und Zahlungsbedingungen beschränkt sich auf Rechtsverhältnisse zu Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichen Sondervermögen.Die etwaige rechtliche Unwirksamkeit oder die wirksame Änderung einzelner Bestimmungen berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unserer Liefer-und Zahlungsbedingungen nicht.

 

2. Auftrag-und Lieferpflicht

Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Alle etwaigen Nebenabreden, sowie nachträgliche Ergänzungen und Änderungen des Auftrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.Jeder Auftrag kommt mit dem Inhalt zustande, der durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung in Verbindung mit unseren Liefer-und Zahlungsbedingungen festgestellt ist, wenn der Besteller unserer Auftragbestätigung nicht unverzüglich, spätestens 7 Tage nach Eingang, widerspricht. Alle vom Besteller dem Auftrag etwa beigefügten Zeichnungen, Beschreibungen oder ähnliches bedürfen für ihre Rechtsverbindlichkeit im Sinne der §§463 und 480 Abs.2 BGB der ausdrücklichen gesonderten schriftlichen Bestätigung durch unsere Geschäftsleitung. Wir sind zu Über-und Unterlieferungen bis zu 10% der Bestellmenge berechtigt, sofern dies nicht für den Bestellerunzumutbar ist. Die Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Bei wesentlichen technischen Änderungen durch unseren Lieferanten oder der Einführung eines Äquivalenttyps unter andererTypenbezeichnung gilt die geänderte Ware als bestellt, es sei denn, dies ist für den Besteller unzumutbar. Teillieferungen sind zulässig. Bei Produktionseinstellung der bestellten Ware durch unseren Lieferanten sind wir zum Rücktritt vom Vertrag unter Ausschluß einer Schadensersatzpflicht berechtigt.

 

3. Liefertermin

Sämtliche Angaben von Lieferterminen und Lieferfristen sind als ungefähre und unverbindliche Angaben zu verstehen und stehen insbesondere unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen Selbstbelieferung. Verbindliche Liefertermine müssen ausdrücklich schriftlich vereinbart und als solche bezeichnet werden. Die Vereinbarung von Fixterminen bedarf einer ausdrücklichen gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit unserer Geschäftsleitung. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tage unserer schriftlichen Auftragsbestätigung, nicht jedoch vor dem Tage, an dem die völlige Übereinstimmung zwischen uns und dem Besteller über den Inhalt des Auftrages schriftlich hergestellt ist. Gehen vom Besteller zu liefernde Unterlagen und Genehmigungen nicht rechtzeitig bei uns ein, so wird die Lieferfrist angemessen verlängert bzw. ein vereinbarter Liefertermin angemessen hinausgeschoben.

 

4. Gefahrenübergang

Die Gefahr des Unterganges und einer Verschlechterung einer Lieferung geht auf den Besteller über, sobald die Sendung unser Lager verlassen hat. Dies gilt auch dann, wenn die Versendung mit unseren eigenen Transportmitteln durchgeführt wird. Auf Kosten des Bestellers wird die Sendung von uns gegen Bruch-, Transport-, Feuerschäden und Verlust versichert. Wird der Versand der Ware auf Wunsch des Bestellers verzögert, so geht bereits vom Tage der Versandbereitschaft an die Gefahr auf den Besteller über.

 

5. Preis

Die von uns genannten Angebotspreise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab unserem Lager Günzburg ausschließlich Verpackung, Porto, Fracht und Mehrwertsteuer.Erhöht unser Lieferant seine Verkaufspreise, so sind wir berechtigt, die Differenz auf die vereinbarten Verkaufspreise aufzuschlagen, sofern dies für den Besteller zumutbar ist. Bei Abrufaufträgen können wir die vereinbarten Preise an die am Tage der Lieferung gültigen Preisliste anpassen, ebenso bei Bestellungen, die ganz oder teilweise mehr als einen Monat nach Vertragsabschluß geliefert werden. Bei Importprodukten können wir die bestätigten Preise nach billigem Ermessen um diejenigen zusätzlichen Kosten erhöhen, die sich aus nicht unerheblichen Änderungen der Wechselkurse, der Zölle oder ähnlicher Fiskalbelastungen erheben. Die Vereinbarung von Festpreisen bedarf einer ausdrücklich gesonderten schriftlichen Vereinbarung mit unserer Geschäftsleitung. Bei Nichtabnahme der vereinbarten Menge kann, soweit sich für die Mindermenge aufgrund unserer Preisliste ein höherer Stückpreis ergibt, eine Nachberechnung des Differenzbetrages unbeschadet eines weitergehenden Schadensersatzanspruchs erfolgen.

 

6. Haftung

Schadensersatzansprüche jedweder Art können gegen uns nur geltend gemacht werden bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Hauptpflichten des Vertrages.

 

7. Zahlung

Die in Rechnung gestellten Beträge sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2% Skonto auf den Netto-Warenwert, im übrigen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Wechsel und Schecks werden nur zahlungshalber, nicht aber an Erfüllungsstatt angenommen. Eine Zahlung durch Wechsel ist nur mit unserer vorherigen ausdrücklichen Zustimmung zulässig und verpflichtet den Besteller zur Übernahme der für die Diskontierung und Einbeziehung entstehenden Zinsen und Bankspesen. Bei Zielüberschreitungen werden ohne besondere Mahnung und vorbehaltlich der Geltungmachung weitergehender Ansprüche die jeweils banküblichen Zinsen und Spesen berechnet. Zahlungsverzug berechtigt uns, ohne daß es dazu einer Fristsetzung bedarf, zum Rücktritt von unausgeführten Lieferverpflichtungen und zur Rückforderung bereits gelieferter Waren. Tritt nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Bestellers ein, erfolgt die Lieferung abweichend von vorstehenden Zahlungsbedingungen nur noch Zug um Zug gegen Zahlung oder nach unserem Ermessen gegen Vorauskasse. Bei größeren Aufträgen können wir auch Vorkasse verlangen. Entsprechendes gilt, wenn uns ungünstige Vermögensverhältnisse erst nach Vertragsabschluß bekannt werden. Dem Besteller ist es nicht gestattet, unsere fälligen Ansprüche mit Gegenforderungen aufzurechnen oder wegen Gegenforderungen die Zahlung zu verweigern, es sei denn, wegen einer Forderung, die gegen uns rechtskräftig festgestellt ist oder von uns nicht bestritten wird.

 

8. Annullierung und Umtausch

Von uns schriftlich bestätigte Aufträge können grundsätzlich nicht storniert werden, bereits ausgelieferte Ware kann nicht zurückgegeben oder umgetauscht werden. Ausnahmen sind nur möglich aufgrund vorheriger schriftlicher Vereinbarung mit der Geschäftsleitung. Es werden grundsätzlich 25% des Kaufpreises als Abstandszahlung berechnet, soweit nicht, insbesondere bei Sondertypen oder Spezialanfertigungen oder speziellen Abnahmemengen eine höhere Abstandszahlung vereinbart werden muß.

 

9. Gewährleistung

Die Geltendmachung von Ansprüchen wegen unvollständiger oder fehlerhafter Lieferung oder wegen Mängel der gelieferten Ware ist davon abhängig, daß uns Beanstandungen der Stückzahl, der Art oder der Eigenschaften der Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 21 Tagen nach Eingang der Ware schriftlich mitgeteilt werden. Die Gewährleistung erstreckt sich nur auf solche Mängel, die im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs vorhanden sind. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die Ware verändert oder eingebaut worden ist. Für Mängel und Schäden, die auf natürlicher Abnutzung, übermäßiger Beanspruchung oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Besteller oder seine Hilfspersonen beruhen, wird nicht gehaftet. Beanstandete Stücke sind vom Besteller auf dessen Gefahr und Kosten unverzüglich an uns zurückzusenden. Die Versandkosten und sonst bei der Erledigung der Gewährleistung unvermeidbar anfallende Aufwendungen werden von uns übernommen, sofern sich die Berechtigung des Gewährleistungsanspruches herausstellt. In jedem Falle, in welchem Gewährleistungsansprüche des Bestellers begründet sind, haften wir unter Ausschluß weitergehender Ansprüche wie Wandlung, Minderung, Ersatz des unmittelbaren und mittelbaren Schadens ausschließlich auf Ersatzlieferung mangelfreier Ware. Ausnahmsweise kann der Besteller eine Herabsetzung des Kaufpreises oder nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, wenn die Ersatzlieferung ihrerseits mangelhaft ist. Die bei begründeten Gewährleistungsansprüchen durchzu-führende Ersatzlieferung erfolgt durch uns, soweit die Beanstandung durch unser Lieferwerk als begründet anerkannt wird. Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate.

 

10. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher uns gegen den Besteller aus der Geschäftsverbindung zustehenden Ansprüchen behalten wir uns das Eigentum an allen verkauften Gegenständen vor. Der Besteller darf diese nur im gewöhnlichen Geschäftsgang entweder zur Herstellung neuer Gegenstände verwenden oder gegen Bezahlung oder unter Aufrechterhaltung des Eigentumsvorbehalts weiterveräußern. Eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung der noch in unserem Eigentum stehende Gegenstände istdem Besteller nicht gestattet. Kosten von Interventionen trägt der Besteller. Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns zustehen, die Höhe aller gesicherten Ansprüche um mehr als 10% übersteigt, werden wir auf Wunsch des Bestellers einen entsprechenden Teil der Sicherungsrechte freigegeben.

 

11. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort zur Lieferung und Zahlung sind ausschließlich Günzburg. Für die vertragliche Beziehung gilt

deutsches Recht.